Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Der Vermittlungsgutschein ist ein Dokument mit dem Sie ein oder mehrere private Arbeitsvermittler beauftragen können, Ihnen kostenlos bei der Suche und der Aufnahme einer neuen Arbeitstelle zu unterstützen.
Wer bekommt einen Vermittlungsgutschein?
Den Anspruch auf den Vermittlungsgutschein erhalten Sie, wenn Sie
1. mindestens 6 Wochen arbeitlos gemeldet sind
2. Leistungen in Form von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen
Wo bekomme ich den Vermittlungsgutschein?
Zuständig für die Vergabe eines Vermittlungsgutscheins ist Ihr derzeitiger Leistungsträger (Agentur für Arbeit oder die ARGE).
Wie beantrage ich den Vermittlungsgutschein?
Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich Kontakt mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihrem Fallmanager auf und beantragen Sie den Vermittlungsgutschein.
Für weitere Informationen, verweisen wir auf folgende Links
Info über Vermittlungsgutschein in Wikipedia >LINK<
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

